Erfahrung schon seit 1987
Für
Mitglieder
gesetzlicher Krankenkassen
bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V
Rehabilitationsbehandlungen
an und für
Patienten mit privater
Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Die Klinik ist auch beihilfefähig.
FASZITIS PLANTARIS
Entzündung der plantaren Faszie
Manche Autoren schreiben den Begriff Faszitis plantaris auch mit Bindestrich (Faszitis-plantaris).
Der Begriff "Fasci itis" steht für eine En tzündung einer Faszie (= bindegewebige Hülle der Skelettmuskeln), und der Wortteil "Pla n tar" wird mit "die Fußsoh le betreffend" übersetzt. Allgemein formuliert liegt also eine Fußsohlenentzü
ndung vor.Bei der Faszitis plantaris
ist die bindegewebigen Platte der
Fuß
sohle, die sog. Plantaraponeu rose entzündet. Diese
setzt am Fersenbein an und erstreckt sich über die Fußsoh
le zu den
Zehen
grund
gelenk
en. Wenn das Fußgewölbe abflacht, so bei Senk- und Plattfüßen, kommt es
zu einer verstärkten Zugbelastung der Aponeurose, wodurch diese anfälliger für
Affektionen (=
Störungen, Erkrankungen) wird.
Bei dieser Entzündung der plantaren Faszie besteht eine Druckschmerzhaftigkeit des
Fersenbein s sowie ein
ausstrahlender
Fußsohlenschmerz.
Öfters geben die Patienten an, daß der
Schmerz morgens
nach dem Aufstehen am Schlimmsten sei, oder auch in der Anfangsphase beim Gehen.
Die Faszitis plantaris wird wegen der ähnlichen Symptomatik
(= Krankheitszeichen)
häufig mit dem hinteren
Tarsaltunnelsyndrom verwechselt.
Die Faszitis-plantaris entsteht meist durch eine übermäßige Beanspruchung der Fu ßsohle, nicht selten durch Sport (Langläufer). Sie kann auch die Folge eines Fersensporn s sein.
Medikamentöse Schmerzbehandlung bei Faszitis plantaris:
Hilfreich sind
entzündungshemmende, sog. nicht-steroidale
Antirheumatika
(= Rheumamittel),
aus dieser Gruppe möglichst lang
wirkende und
magen schonende wie z.B.
Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B.
Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem
Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer.
Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt
genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Auch werden entzündungshemmende Salbenverbände empfohlen (z.B. mit
Diclofenac-Salbe).
Andere Maßnahmen bei Faszitis plantaris:
Akut
(= plötzlich einsetzend, heftig)
ist das Auflegen von Eis hilfreich. Man
kann auch eine Getränkeflasche ins Eisfach legen und diese dann später
wiederholt mit der Fu
ßsohle abrollen.
Bei länger anhaltenden Beschwerden kann der Orthopäde Schuheinlagen
verordnen.
Zunehmend wird eine extrakorporale Stoßwellentherapie propagiert, Studien
dazu sind aber zum Teil widersprüchlich.
Spezielle Schmerztherapie bei Faszitis-plantaris:
Patienten mit anhaltenden
Schmerzen aufgrund einer Faszitis-plantaris kommen meist dann erst zum Schmerztherapeuten, wenn die primär
fachärztlichen Behandlungen keine Schmerzlinderung brachten.
Mit der
therapeutischen Lokalanästhesie
(= Behandlung mit einem
örtlichen Betäubungsmittel
bzw.
Lokalanästhetika) kann eine
Faszitis plantaris meist erfolgreich behandelt
werden. Direkte Infiltrationen mit einem
Lokalanästhetikum
(=
örtliche Betäubungsmittel)
sind allerdings relativ schmerzhaft und eignet sich deshalb kaum zur
serienmäßigen, wiederholten Anwendung.
Besser sind bei Faszitis plantaris wiederholte Blockaden des N. isch iadicus (Ischias nerv), in hartnäckigen Fällen optimal kontinuierlich mit Katheter.
| Bei der kontinuierlichen Blockade des Nervus ischiadicus wird vorübergehend ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) von der Oberschenkel rückseite her dicht an den Nerv eingeführt. Die Einpflanzung erfolgt in örtlicher Betäubung nahezu schmerzfrei durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. |
|
In der Folge wird über
diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen
Dosis, das örtliche
Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen
kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter
hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel
wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei
gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend
krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Nach längerer
Therapiedauer (z.B. 2-3 Wochen) verbleibt in den meisten Fällen deutliche
Schmerzlinderung, oft aber auch Schmerzfreiheit.
Dieser anhaltende Effekt über die Behandlungszeit hinaus ist u.a. darauf zurückzuführen,
daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen
sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist
der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch
entzündliche (Faszitis plantaris
!) oder auch degenerative (=
abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind, hilfreich ist. Eine
uralte medizinische Weisheit besagt, daß unter einer guten Durchblutung
entzündliche Prozesse sicher abheilen.
Nach
neueren Erkenntnissen vermag eine solche Blockadebehandlung auch das „Schmerz
gedächtnis“
im Gehirn zu löschen, auch bei dieser chronischen
Entzündung der plantaren Faszie.
Daß Lokalanästhetika (örtliche Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier.
In dieser Datei werden weitere Ursachen für Fu ßsohlenschmerzen beschrieben: www.fusssohlenschmerzen.de (einfach anklicken).
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).
Laut der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben
alle
Versicherte
(also auch ältere
Patienten)
einer gesetzlichen Krankenkasse
einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch
einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05)
und Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst
zu)).
Ein Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen
(gilt auch für Anschlußheilbehandlungen), haben nach §9 Sozialgesetzbuch
IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern
Versicherte aller gesetzlichen Rehabilitationsträger, also auch
Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche
Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative
Broschüre herausgegeben:
http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.
Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).
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ein Arzt zu konsultieren! Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen
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Aktualisiert:>15.06.2009</> kusb&
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